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Sondergenehmigung Schwerlast Transporte


Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?


Mehtos Geschrieben am 13 März 2008



Dabei seit
31 August 2007
95 Beiträge
Hallo Leute

Ich muss leider schon wieder was loswerden :-(

Ich suche jemanden der mich durch die Papier Welt der Sondergenehmigung bringt, Welche Anträge bei wem zu stellen sind und wie die Antrage aus zusehen haben, und wenn diese Person dann auch noch in der nähe von HH lebt wäre es noch besser

Wir haben einen Auflieger von der Firma Faymonville (aussiehbar)

wir bewegen uns im kleinen Transport Bereich , Gabelstapler und Arbeitsbühnen

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Mehtos Geschrieben am 13 März 2008



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31 August 2007
95 Beiträge
Soweit ich das weiß geht es um § 70 und § 29 StVZO

DanielNoetzel Geschrieben am 13 März 2008



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05 Oktober 2006
459 Beiträge
Kann ich so bestätigen

frankenstein Geschrieben am 13 März 2008



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11 August 2005
198 Beiträge
... und zuständig sind die Straßenverkehrsbehörden, i.d.R. die unteren...

Mayerhofer Geschrieben am 17 März 2008



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722 Beiträge
...also sprich die Landratsämter oder in Bayern die Bezirksregierungen.

1.
Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO

2.
Einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten.

Aufgrund der Angaben wird der beantragte Fahrtweg mit den Transportabmessungen auf Befahrbarkeit überprüft.


Entsprechen die Abmessungen des Fahrzeuges der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, jedoch die Ladung ragt nach vorne, hinten, zur Seite oder über das Fahrzeug hinaus, dann kann bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen (§ 46 Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 5 StVO).

Lea. Geschrieben am 27 März 2008



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27 März 2008
1 Beiträge
Hey, wir haben letztens unseren ersten int. Schwertransport ohne Spedition durchgeführt ... Die leute von der bks haben uns sehr geholfen, auch wegen BF 3 und so ... www.schwergut-deutschl...de/bsk.php ... Gruß

DanielNoetzel Geschrieben am 28 März 2008



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05 Oktober 2006
459 Beiträge
Hi Lea,

das ist ja interessant! Wie habt ihr das gemacht, sind eure Güter selbstfahrend oder baut ihr einen eigenen Fuhrpark auf?

Grüßle
Daniel

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